Allgemeines Berufsbild
In einem Artikel für die IHK plus, Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer zu Köln, hat Herr Dr. Wendorff unser Berufsbild wie folgt beschrieben:
Vereidigte Sachverständige für Betriebsunterbrechungs- und Warenschäden sind i.d.R. Diplomkaufleute, oft mit Zusatzqualifikation aus der Versicherungswirtschaft, immer aber mit besonderen Erfahrungen in der Handhabung betrieblicher Ausnahmesituationen wie Brand, Hochwasser, Einbruch, Maschinenstillstand o.ä.
Grundsätzlich zu trennen ist zunächst in die Ermittlung der Sachschäden, die sich an Handelswaren, Rohstoffen oder unfertigen und fertigen Erzeugnissen zeigen und die Feststellung der darauf folgenden Vermögensschäden, wobei diese natürlich auch aus anderen Ursachen entstanden sein können.
Der Warenschaden verlangt in Fällen eines vollständigen Untergangs oder Verlustes der zu bewertenden Partie die Auseinandersetzung mit einem evtl. bestehenden Warenwirtschaftssystem oder umfangreiche buchmäßige Analysen, z.B. durch Auswertung von Inventurunterlagen, Nachweisen zu Bestandsänderungen und Aufzeichnungen über Restmengen.
In Fällen von Beschädigungen ist über Aufarbeitungs- und Rettungsmaßnahmen und deren wirtschaftliche Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung realisierbarer Restwerte zu befinden. Falls sinnvoll, wird zu Schadenminderungszwecken Mithilfe bei der Vermarktung von schadhafter Ware oder der Einschaltung erfahrener Sanierungsunternehmen geleistet und eine entsprechende Ausschreibung erarbeitet.
In jedem Fall kommt der Bewertung der betroffenen Vorräte besondere Bedeutung zu. Dabei ist je nach Auftrag und vertraglichen Rahmenbedingungen auf Wiederbeschaffungspreise, Herstellkosten oder erzielbare Verkaufspreise abzustellen.
Die Preisprüfungen umfassen insofern unterschiedlichste Arbeitsgänge von der reinen Rechnungsprüfung über die Nachkalkulation bis zur Marktanalyse unter Berücksichtigung von branchen- und produktspezifischen Verhältnissen.
Die Kalkulation der Folgen eines Sachschadens, allgemein als BU-Schaden bezeichnet und oft entsprechend versichert, beinhaltet in der Anfangsphase fast immer auch die Beratung hinsichtlich sinnvoller Schadenminderungsmaßnahmen. Dabei bewährt sich die enge Zusammenarbeit des betroffenen Unternehmens, das über die technischen und marktseitigen Besonderheiten der eigenen Branche besser informiert ist, mit dem hinsichtlich des Managements von Sondersituationen erfahrenen Sachverständigen. Gemeinsam wird über Maßnahmen zur beschleunigten Sachschadenbeseitigung ebenso gesprochen wie über Provisorien zur Betriebsfortführung und sonstige Möglichkeiten, Produktions- und Umsatzverluste so gering wie möglich zu halten. In die spätere Schadenberechnung fließen Mehraufwendungen aus diesen Bereichen als sog. Schadenminderungskosten ein.
Wenn es trotz aller Bemühungen dennoch nachhaltig zu Minderleistungen kommt, besteht die Aufgabe des Sachverständigen darin, schadenbedingte Abweichungen vom üblichen Geschäftsablauf zu dokumentieren. Dazu dienen Soll-/Ist-Vergleiche zu Produktions-, Absatz-, Umsatz- und Kostenentwicklung ebenso wie die Klärung aktueller Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung von üblichen konjunkturellen oder saisonalen Einflüssen. Im Prinzip wird danach eine Soll-GuV der Ist-Auswertung gegenübergestellt um die Höhe des Schadens zu berechnen.
Soweit die Sachverständigen versicherte Schäden begutachten, werden sie in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Versicherern beauftragt. Der Geschädigte hat aber jederzeit das Recht, und in modernen Verträgen sind die entstehenden Kosten ebenfalls versichert, zur eigenen Sicherheit einen Berater seines Vertrauens hinzuzuziehen und die Schadenfeststellung im "Bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren" betreiben zu lassen.