Begutachtung von Betriebsschließungsschäden
Zeitnahe, weisungsfreie und fundierte Ermittlung von Umsatzausfällen aufgrund einer behördlich angeordneten Betriebsschließung. Bei Bedarf auch Erstellung eines aussagefähigen Gutachtens zur Vorlage bei Gericht.
Langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Betriebsschließungsschäden im Gesundheitssektor (Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten) sowie in Gastronomie und Beherbergungsgewerbe (Hotels, Gaststätten, Restaurants o.ä.).
Ermittlung von Umsatz- bzw. Deckungsbeitragsverlusten sowie Unterstützung bei der Dokumentation der Sach- und Personalmehraufwendungen, z. B. für Desinfektionsmaßnahmen, Laboruntersuchungen oder krankheitsbedingte Vertretungen. Dabei Berücksichtigung der gängigen Regelungen lt. IfSG (Infektionsschutzgesetz) bzw. RKI-Empfehlungen oder der im Rahmen der COVID-19 Pandemie ab März 2020 durch den Bund und die Länder verabschiedeten Allgemeinverfügungen.
Unter Umständen empfiehlt es sich, die betrieblichen Einschränkungen und wirtschaftlichen Folgen aufgrund des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) detailliert zu analysieren, um den daraus entstandenen Vermögensschaden qualifiziert und unabhängig dokumentieren zu können.