Gerichte

Vor Gericht verlangen die Parteien von einem Sachverständigen vor allem persönliche Eignung und besondere Sachkunde. Diese Eigenschaften werden durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung dokumentiert.

Als Gerichtsgutachter sind in unserem Büro tätig:
Die von der IHK zu Köln öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Betriebsunterbrechungs- und Warenschäden